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Lederhandschuh Premium

Lederhandschuh mit textilem atmungsaktivem Handrücken, gummierter Stulpe und Doppelnähten
CHF 4.56
Artikel-Nr.

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Preise zuzüglich 8.1% MwSt.






Ihre Vorteile
  • Kauf auf Rechnung möglich
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  • Konkurrenzlos günstig

Der Lederhandschuh Premium ist ein qualitativ hochwertiger Rindspaltlederhandschuh mit gummierter Stulpe. Dieser universelle Arbeitshandschuh der Kategorie 2, welcher die Norm EN 388 gegen mechanische Risiken erfüllt, ist bestens geeignet für alle mechanischen Arbeiten in Werkstätten, Lagerarbeiten, Landschaftsarbeiten, Holz- und Baugewerbe sowie in der Landwirtschaft. Der Schutzhandschuh kommt immer dort zum Einsatz, wo die Hände stark beansprucht und entsprechend gut geschützt werden müssen.

Der Schutzhandschuh bietet durch den grossen Innenhandbesatz inklusive Daumen und Zeigefinger, den strapazierfähigen Doppelnähten und der wasserabweisenden Oberfläche eine gute Sicherheit für Haut und Hände beim Arbeiten mit scharfkantigen, spitzen, splitternden oder rauen Werkstoffen und gleichzeitig ist eine gute Griffsicherheit gewährleistet. Tragekomfort ist durch die gute Fingerbeweglichkeit und das Innenhandfutter gegeben. Entsprechend der Tätigkeiten, gehört im Arbeitsschutz der Arbeitshandschuh zur Persönlichen Schutzausrüstung (PSA) und sollte Vorschriftsgemäss zum Eigenschutz getragen werden. So kann man vor Verletzungen an Händen gut Vorbeugen und erfüllt die betrieblichen und gesetzlichen Bestimmungen. Erhältlich ist der Lederhandschuh in der Einheitsgrösse XL.

Lederhandschuh Premium

  • Rindspaltleder mit gummierter Stulpe
  • Kategorie 2, EN 388
  • Doppelnähte
  • Innenhandbesatz
  • Einheitsgrösse XL
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Vorschriften zur Persönlichen Schutzausrüstung PSA:

SR 832.30 Art. 5

Informationen zum Handschutz und zur Arbeitssicherheit finden Sie unter den folgenden Links:

Download PDF der SUVA zum Thema Handschutz

Es ist die Pflicht des Arbeitgebers, alle notwendigen Massnahmen zum Schutz der Gesundheit des Arbeitnehmers zu treffen.

Wegleitung der EKAS zum Thema Pflichten des Arbeitgebers.

Die Pflicht des Arbeitnehmers ist es, die Arbeitssicherheitsanweisungen zu befolgen und die geeigneten Schutzmittel im Betrieb zu benutzen.

Wegleitung der EKAS zum Thema Pflichten des Arbeitnehmers.

 

Auskunft zum Aufbau eines Sicherheitssystems im Unternehmen, unter Beizug von Arbeitssicherheitsspezialisten, finden Sie unter folgendem Link:

ASA ¨Sicherheit mit System¨