Ihr Warenkorb
ist leer
Bestell-Hotline: 071 577 22 77 info@readyflag.ch

Bestellen Sie einfach und bequem per Telefon/E-Mail!

Tel. 071 577 22 77
order@readyflag.ch

Fax Bestellformular

Übersicht

LED Profi-Arbeitslampe 30W

CHF 79.00
Artikel-Nr. 13110-RL

Sofort lieferbar
Preise zuzüglich 8.1% MwSt.





Ihre Vorteile
  • Kauf auf Rechnung möglich
  • Schnelle Lieferzeiten
  • Konkurrenzlos günstig

Die tragbare LED Profi-Arbeitsleuchte hat eine Leistung von 30 W und ist ein robuster Strahler im Aluminium Gehäuse mit einem 5 m Anschlusskabel. Mit dem praktischen Schutzbügel ist die Leuchte gut geschützt und hat beim Aufstellen einen soliden Stand. Der handliche Bügel ist praktisch um den Strahler zum Arbeitsplatz zu tragen und optimal zu positionieren. Durch die Lackierung mit der gelbe Warnfarbe ist beste Sichtbarkeit garantiert, damit der Strahler rechtzeitig gesehen und nicht ausversehen auf beschäftigten Arbeits- oder Baustellen gerammt und beschädigt wird.

Der belastbare Strahler erfüllt die Norm IP 65 welche die Beständigkeit elektrischer und elektronischer Geräte unter erschwerten Umweltbedingungen beschreibt. Was soviel heisst, dass sie als Arbeitsleuchte absolut dicht gegen Staub in schädlicher Menge und gegen Strahlwasser geschützt ist. Auf staubigen Baustellen oder in strömendem Regen, wie auch bei Arbeitsbereichen mit extremen Bedingungen, die LED Leuchte funktioniert einwandfrei und zuverlässig. Mit einem gut ausgeleuchtetem Arbeitsplatz wird die Arbeitssicherheit erhöht und somit eine Unfallgefahr gemindert. Die Qualität der Arbeit wird zusätzlich verbessert, da man die Mängel im guten Licht rechtzeitig erkennt. Die Leuchte mit 30 W strahlt in einem warm-weissen Licht. Damit ersetzt sie einen Halogenstrahler von ca. 100 Watt und gehört zur Energieeffizienzklasse A. Die Produkte-Garantie beträgt 2 Jahre.

Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Bauarbeiten zum Thema Beleuchtung:

Auf Arbeitsplätzen, Verkehrswegen und in Räumen muss ausreichende Beleuchtung vorhanden sein. Ohne Notfallbeleuchtung ist eine Taschenlampe mitzuführen.

SR 832.311.141 Art. 67