Warnkörper für überlange Lasten > 1 Meter
nach Schweizer Verkehrsregelnverordnung
SR 741.11 - Art. 58

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Gemäss den Schweizer Verkehrsregeln müssen alle überhängenden Lasten länger >1m mit einem dreidimensionalen Warnkörper (Warnsignal / dreidimensionale Warnfahne) mit einer sichtbaren Fläche von mindestens 1’000 cm2 gekennzeichnet werden.

Der Warnkörper muss rot-weiss gestreift sein und Reflektoren für optimale Sichtbarkeit aufweisen.

Link zur Vorschrift bei admin.ch
SR 741.11 Verkehrsregelnverordnung
Art. 58 Schutzvorkehren

3er-Set
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6 er-Set CHF 279.- inkl. Versand  
15er-Flotten-Set CHF 549.- inkl. Versand  

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