Warnkörper für überlange Lasten >1m
nach Schweizer Verkehrsregelnverordnung
SR 741.11 - Art. 58

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Gemäss den Schweizer Verkehrsregeln müssen alle
überhängenden Lasten länger >1m mit einem dreidimensionalen Warnkörper mit einer sichtbaren
Fläche von mindestens 1’000 cm2 gekennzeichnet
werden. Der Warnkörper muss rot-weiss gestreift sein und Reflektoren für optimale Sichtbarkeit aufweisen.

Link zur Vorschrift bei admin.ch
SR 741.11 Verkehrsregelnverordnung
Art. 58 Schutzvorkehren

3er-Set
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6 er-Set CHF 149.- inkl. Versand  
15er-Flotten-Set CHF 549.- inkl. Versand  

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